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Wann kommt der reduzierte Erbbauzins?

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Wir haben diese Woche den Frankfurter Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau besucht und konnten Dezernentin Sylvia Weber fragen, wann die Absenkung des Erbbauzinses für Gemeinschaftliche Wohnprojekte nun endlich kommen wird. Dass es eine Reduktion geben soll, stand bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Stadtregierung. Wir freuen uns, dass die Stadt dieses Steuerungselement für sinnvoll hält, und hoffen auf eine schnelle Umsetzung. Die FAZ war auch zugegen und hat die Aussichten auf eine (baldige) Anpassung zu Papier gebracht.

„In Frankfurt hat die Koalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt im vergangenen Jahr dennoch beschlossen, den Zinssatz auf 1,5 Prozent zu senken, „sofern gemeinwohlorientierte Faktoren ausreichend berücksichtigt werden“. Damit orientieren sich die Fraktionen an Städten wie Hamburg, wo der Erbbauzins bei 1,3 Prozent liegt, um den Wohnungsbau zu fördern. […]

Zuständig für die Umsetzung ist Immobiliendezernentin Sylvia Weber (SPD), die den Fraktionen demnächst einen Vorschlag unterbreiten möchte. Dieser werde keine pauschale Absenkung des Erbbauzinses auf 1,5 Prozent vorsehen, sagte Weber im Planungsausschuss. Denn durch den starken Anstieg der Bodenrichtwerte in den vergangenen Jahren wäre die Belastung für Bauwillige immer noch zu hoch. „Wir schlagen stattdessen vor, Abschläge für Wohngruppen und soziale Projekte vorzusehen.“ Nächste Woche gebe es einen Abstimmungstermin.“ (FAZ, 22.02.24) -> https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/wohnungsbaufoerderung-stadt-frankfurt-will-die-erbbauzinsen-senken-19539074.html